Kopfzeile

Inhalt

Beglaubigung von Unterschriften

Für die Beglaubigung von Unterschriften ist die Gemeindeschreiberin der Gemeinde Oberdorf zuständig.



Für die Unterschriftbeglaubigung ist das Vorweisen eines gültigen Ausweises (Pass / Identitätskarte) notwendig.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt