Beglaubigung von Unterschriften
Für die Unterschriftbeglaubigung ist das Vorweisen eines gültigen Ausweises (Pass / Identitätskarte) notwendig.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 032 622 95 66 | heidi.lenz@oberdorf.ch |